Qualität durch Fortbildung

Kontaktieren Sie uns:

Altostraße 5
81245 München

Telefon: 089 / 8 63 37 37
Telefax: 089 / 8 63 27 17

Kostentransparenz und eine für Sie und uns faire Gebührenregelung sind wesentliche Bausteine einer beiderseits guten Zusammenarbeit. Deshalb bieten wir je nach Eignung des Falls unterschiedliche Abrechnungsvarianten an.

Für Ihre Angelegenheit fragen Sie gerne, unverbindlich, an!

Gesetzliche Vergütung

Wenn keine Gebührenvereinbarung abgeschlossen wird, rechnen wir nach dem Gegenstandswert ab. Dieser wird nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), gegebenenfalls in Verbindung mit einschlägigen Kostengesetzen, ermittelt. Lesen Sie bitte dazu unser

Hinweisblatt Gegenstandswert

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Vergütungsvereinbarungen

In vielen Fällen ist die Abrechnung nach den gesetzlichen Vergütungsregelungen für beide Seiten unbefriedigend oder gar völlig ungeeignet. Eine angemessene Vergütung für Beratungsangelegenheiten oder für die Erstellung von Rechtsgutachten ist vom Gesetzgeber absichtlich nicht geregelt. Als beiderseits faire Lösung bieten wir deshalb unsere Beratungstätigkeiten meist – Erstberatungen stets – gegen Zeithonorar an.

Auch bei außergerichtlicher Vertretung, Vertragsgestaltung und Teilnahme an Verhandlungen lässt sich ein Gegenstandswert im Voraus oft nicht ermitteln, sondern ergibt sich, wenn überhaupt, erst im Nachhinein. Häufig kommt es auch nicht mehr zur abschließenden Wertermittlung, weil früh einvernehmliche Lösungen mit den Geschäftspartnern gefunden werden.

Um die Kosten für beide Seiten transparent zu gestalten, bieten wir deshalb die Abrechnung nach Zeithonorar und – in selteneren, geeigneten, Fällen – die Festlegung eines angemessenen Mindest-Gegenstandswertes oder die Vereinbarung eines Pauschal-Honorars an.

In allen gerichtlichen Verfahren richtet sich unser Honorar auf Grund § 4 Abs. 1 RVG stets mindestens nach der gesetzlichen Vergütung!

Bitte beachten Sie: Ihre Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung und Gegner, müssen, sofern sie zur Erstattung Ihrer Kosten verpflichtet sind, im Regelfall nur die gesetzlich vorgegebenen Gebühren erstatten.

Für weitere Details fragen Sie gerne an!

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Muster-Honorarvereinbarungen.

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Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung erarbeiten wir gemeinsam Ihr Rechtsschutzziel und stellen die Weichen für das weitere Vorgehen.

Die Erstberatung rechnen wir zeitanteilig ab. Der Stundensatz beträgt derzeit 250,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit also 297,50 € brutto. Dauert die Erstberatung beispielsweise 20 Minuten, fällt damit ein Honorar i.H.v. 99,17 € an.

Werden wir in der Sache für Sie auf Basis der gesetzlichen Gebühren weiter tätig, rechnen wir in der Regel die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren an.

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Rechtsschutzversicherung

Gerne rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Soweit beauftragt, führen wir für Sie die Deckungsanfrage, im Rahmen des beauftragten Mandates kostenfrei, durch. Sollten sich Streitigkeifen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über den Deckungsumfang ergeben, behalten wir uns jedoch vor, diese, nach vorheriger Absprache mit Ihnen, als eigene kostenpflichtige Angelegenheit für Sie zu führen.

Bitte beachten Sie, dass gerade in Immobilienangelegenheiten eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung auf Grund der sogenannten „Bauausschlussklausel“ häufig nicht gewährleistet ist. Auch sind Immobilien, die Sie nicht selbst nutzen, häufig nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sondern benötigen eine gesonderte Absicherung. Auch kann in Ihrem Versicherungsvertrag eine Wartezeit (im Regelfall 3 Monate) oder ein Selbstbehalt vereinbart oder die Übernahme der Mehrwertsteuer ausgeschlossen sein.

Ihre Rechtsschutzversicherung erstattet außerdem regelmäß nur die gesetzliche Vergütung. Darüber hinausgehende Gebühren aus Vergütungsvereinbarungen sind nicht abgedeckt.

Die von Ihrer Versicherung nicht getragenen Kosten rechnen wir unmittelbar mit Ihnen ab.

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Muster-Honorarvereinbarungen

Nachfolgend stellen wir Ihnen Muster der von uns verwendeten Honorarvereinbarungen vor:

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